CORONA-Information
Kreisfeuerwehr Diepholz
Bezug: 1. Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung desCorona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-VO) in der jeweils gültigen Fassung
2. „Aktuelle Hinweise zur Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit derFeuerwehren in Niedersachsen“ mit Stand 04.03.2021 (siehe Anlage)
Hier: Dienstanweisung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit im Zuständigkeitsbereich der Kreisfeuerwehr Landkreis Diepholz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Bereiche
– Kreisausbildung (einschl. Belastungsübungen gem. FwDV 7)
– FTZ Barrien/Wehrbleck
– Kreiseinheiten
– Fachbereiche
der Kreisfeuerwehr des Landkreises Diepholz, vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, sind die in Bezug 1 und Bezug 2, sowie die in dieser Dienstanweisung ergänzend geregelten Rechtsvorschriften und Hinweise einzuhalten und umzusetzen.
Bei einer Änderung der Nds. Corona-VO sind der Bezug 2 und diese Dienstanweisung weiterhin sinngemäß anzuwenden, bei umfangreichen Änderungen erfolgt eine Fortschreibung dieser Dienstanweisung.
Für die beiden Feuerwehrtechnischen Zentralen (FTZ) Barrien und Wehrbleck, das Gebäude der Technischen Einsatzleitung Süd, sowie die Gebäude die durch Kreiseinheiten, Fachbereiche und Kreisausbildung genutzt werden, gelten die hier aufgeführten Hygieneanweisungen/-konzepte. Die bisherigen Hygieneanweisungen/-konzepte der beiden FTZ sind aufgehoben.
Die Maßnahmen im Einsatz- sowie Dienst- und Ausbildungsbetrieb sind von den jeweiligen Kreisausbildungsleitern, Lehrgruppenleitern, Kreisschirrmeistern, Einheitsführern und Fachbereichsleitern gem. Bezug 2 und den ergänzenden Hygieneanweisungen/-konzept zu beachten, umzusetzen und einzuhalten.
Auf die Führung von Dienstbüchern oder Anwesenheitslisten wird hingewiesen.
Unter Beachtung des Bezug 1 und 2, sowie der ergänzenden Regelungen in dieser Dienstanweisung, kann der Einsatz- sowie Dienst- und Ausbildungsbetrieb im Bereich der Zuständigkeit der Kreisfeuerwehr Diepholz wieder aufgenommen werden.
Hygieneanweisungen/-konzept
Ergänzend zum Abschnitt „V. Stufenkonzept“ des Bezug 2 gelten folgende Hygieneanweisungen/-konzepte:
• Bestehen für Gebäude oder Freiflächen besondere Hygieneanweisungen/-konzepte, sind dieseeinzuhalten.
• In Gebäuden, in denen der Abstand von Personen zu- und untereinander (auch sitzend) nichteingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) als Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95, N95 zu tragen. Die Einnahme von Speisen und Getränken erfolgt mit ausreichendem Sitzabstand zu- und unter einander, so dass hier auf das Tragen von MNB verzichtet werden kann. Speiseräume- oder -bereiche sind entsprechend des Sitzabstandes vorzubereiten, alternativ erfolgt die Einnahme von Speisen und Getränken über die Reglung von Essenschichtzeiten.
• In der Aus- und Fortbildung im Freien, in denen der Abstand von Personen zu- und unter einander nicht eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) als Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95, N95 zu tragen.
• Auf ausreichend Pausen in Gebäuden und im Freien in Bezug zu den Tragezeiten der MNB ist zu achten, in den Pausen ist die Abstandsregel einzuhalten.
• Gebäude/Räume sind in regelmäßigen Abständen zu lüften, mindestens während jeder Pause.
• Nach endgültigem verlassen der Sitzplätze sollten diese durch die Nutzer mit geeigneten Mitteln gereinigt (abgewischt) werden. Dies gilt auch für Schulungsmaterialien und Gerätschaften, die mit ungeschützten Körperflächen in Kontakt gekommen sind. In den FTZ und dem Gebäude der TEL-Süd sind hierzu geeignete Mittel
vorzuhalten. Gebäude– oder Raumteile (Türgriffe, etc.) werden in den FTZ regelmäßig durch Reinigungskräfte gereinigt.
• Auf die Beachtung der grundsätzlichen Hygienehinweise wird hingewiesen.
• Für die Tätigkeiten der Kreis-Jugendfeuerwehr sind neben dem Bezug 2, die ergänzenden Hinweise der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr auf deren Internetseite zu beachten.
• Teilnehmer, die kurz nach Veranstaltungen des Einsatz-, Dienst- und Ausbildungsbetrieb an Corona erkranken oder unter die Quarantänebestimmungen fallen, haben den Verantwortlichen der
zuvor besuchten Veranstaltung der Kreisfeuerwehr Diepholz darüber zu informieren.
Inkrafttreten: Diese Dienstanweisung tritt am 14.03.2022 in Kraft.
gemäß Erlass MI:
NLBK – Corona Hinweise FF Niedersachsen .
Siehe auch aktuelle Lage in Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/
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Der Landkreis Diepholz hat auf seiner Internetseite einen Bereich
„Mitteilungen und Meldungen“, wo die Bürger aus dem Landkreis Informationen zu diesem Thema bekommen können.